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Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
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Team

Der Versicherer:

Mondial Assistance International AG
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland

 

Informationen zur Verpflichtungserklärung

 

Verpflichtungserklärung - ohne Gewähr -

 

Für die Einladung eines ausländischen Gastes aus einen visumpflichtigen Heimatland zu Besuchszwecken benötigen Sie in aller Regel eine sogenannte Verpflichtungserklärung.

Solche Verpflichtungserklärungen können je nach Region bei den Landratsämtern oder den großen Städten beim Bürgerbüro oder Ordnungsamt beantragt werden. Fragen Sie vorab telefonisch nach.

Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung?
Persönliches Vorsprache des Einladers
Der Einlader muss in der Region gemeldet sein.
Ausländische Einlader müssen einen Aufenthaltstitel haben.

Welche Unterlagen werden für die Verpflichtungserklärung benötigt?
Personalausweis oder Reisepass des Einladers
Ausgefüllter Frageboden (in der Regel vor Ort erhältlich)
Meiste aktuelle Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, bei Selbständigen Einkommensteuerbescheid)
Eine Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes des Gastes
Mietvertrag oder bei Eigentum Grundbuchauszug.

Der Einlader geht mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung folgende Verpflichtungen ein:

Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:
• Lebensunterhalt
• Unterbringung
• Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation)
• Pflegekosten
• Abschiebung
Die Haftung besteht für die Zeit, für die die Verpflichtungserklärung gilt (vom Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.
Die Verwaltungsgebühr für eine Verpflichtungserklärung belaufen sich auf ca. 25 EUR.

 

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ausführliche Informationen

 

umfassende Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf unserer Internetseite unter: Verpflichtungserklärung.info

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