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Der Versicherer:

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81543 München
Deutschland

 

Einladung eines ausländischen Gastes

 

Einladung für den ausländischen Gast

 

Stellen Sie sich vor, Sie wären der Entscheider über den Visumantrag Ihres Gastes in der Deutschen Botschaft oder im Konsulat.
Nach unserem Kenntnisstand wird vor Ort geprüft, ob ein berechtigtes Interesse für einen Besuch in Deutschland besteht. Schildern Sie deshalb in der Einladung warum Ihr Gast zu Besuch nach Deutschland kommen will. Schreiben Sie ggf. dazu wie Sie sich kennengelernt haben, und warum Ihr Gast nun nach Deutschland kommen will.

Weiter wird geprüft, wie es um die Rückreisewilligkeit des Gastes nach seinem Besuch in Deutschland steht. Die Beweislast liegt beim Antragsteller die Rückreisewilligkeit zu zeigen, die Botschaft oder das Konsulat steht nicht in der Beweislast! Schilden Sie Umstände in der Einladung die eine Rückreisewilligkeit des Gastes unterstreichen. Gründe können z.B. sein:
Der Gast hat Familienangehörige der die nicht mitreisen oder Ihr Gast ist wirtschaftlich im Heimatland gut situiert. In einigen Fällen kann es auch hilfreich sein, wenn das Rückflugticket bereits fest gebucht ist und beigefügt wird.

Das Einladungsschreiben sollte enthalten:
Name und Anschrift des Einladenen / Gastgebers
Name und Anschrift des Gastes
Zweck der Reise
Angaben zur Unterkunft
Das Schreiben sollte an die entsprechende Visastelle gerichtet sein aber im Original an den Gast.

Bei Firmeneinladungen Name und Anschrift des Unternehmens und der Angabe, dass es sich um einen Geschäftspartner handelt, zusätzlich Name des Mitarbeiters und Reispassnummer des Gastes.



Für die Entscheidung über einen Visaantrag benötigen die Auslandsvertretungen in der Regel 2 – 10 Arbeitstage.


Im Jahre 2007 wurden rd. 1,8 Mio. Schengen-Visa von den deutschen Auslandsvertretungen erteilt und „nur“ rd. 200.000 Visumanträge abgelehnt. (Quelle: Auswärtiges Amt – Statistik)

 

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