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Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com
Team

Der Versicherer:

Mondial Assistance International AG
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland

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Krankenversicherung für Ausländer

Krankenversicherung für ausländische Besucher, Gäste, Touristen in Deutschland und den Schengenländern

 

Für wen kann man den Vertrag abschliessen?

 

geeignet für alle

  • Besucher oder Gäste (Besuchervisum)
  • Geschäftsreisende (Businessvisum/Geschäftsvisum)
  • Touristen (Touristenvisum)
  • Besuchergruppen (Besuchervisa für Gruppenreisen)

 

mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten.

Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Seit 21.12.2007 auch: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

 

Was muss ich unbedingt wissen?

 

  • Höchstalter: 80 Jahre
  • Maximale Dauer: 183 Tage
    Minimale Vertragsdauer: 8 Tage
  • Abschluss vor Einreise ohne Wartezeit!
    Oder bis zu einem Monat nach Einreise, oder bis zu einer Woche nach Ablauf eines Vertrages, dann mit 7 Tagen Wartezeit.
  • Eine Anschlussversicherung vor Ablauf ist auf Antrag möglich: maximale Dauer insgesamt 183 Tage
  • Zahlweise: einmalig nach Abschluss
  • Gültigkeitsdauer der Police:
    a) Für Personen aus einem visumpflichtigen Einreiseland:
    12 Monate ab dem beantragten Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum; mehrmalige Ein- und Ausreise ist möglich
    b) Für Personen aus einem nicht-visumpflichtigen Einreiseland:
    ab dem beantragten Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum
  • Stornierung: kostenlos nach Ablauf der Gültigkeit und bei Nachweis der Visumablehnung des Gastes
  • Fester Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung: keiner

 

Was kostet die Reisekrankenversicherung?

 

Tarif mawista visum

Reisedauer Einzelreisende
je Person
bis 65 Jahre
Reisegruppen ab 10 Personen
je Person
bis 65 Jahre
bis 8 Tage 13 € 9 €
bis 15 Tage 19 € 16 €
bis 31 Tage 34 € 29 €
bis 45 Tage 49 € 42 €
bis 62 Tage 67 € 58 €
bis 92 Tage 95 € 86 €
bis 183 Tage 199 € 170 €

 

für Personen über 65 Jahre bis 80 Jahre doppelter Beitrag.

 

Welche Leistungen sind bei der Reisekrankenversicherung versichert*?

 

Reisekrankenversicherung
Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlungen
Ärztliche Behandlungen 100%, ohne Selbstbehalt
Arznei- und Verbandmittel 100%, ohne Selbstbehalt
Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls 100%, ohne Selbstbehalt
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien 100 %, bis 250 €

 


Stationäre Heilbehandlung
Krankenhausbehandlungen (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein-
ärztlicher Behandlungen)
nicht als Privatpatient!!
100%, ohne Selbstbehalt
Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus zur stationären Behandlung 100%, ohne Selbstbehalt

 


Sonstige Leistungen
Bestattungs- oder Überführungskosten bis 10.000 €
Rücktransport ins Heimatland bis 10.000 €
Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit, max. jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung

 


Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung:
1,0 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eingeschlossen ist die Haftpflicht
aus der Beschädigung gemieteter Ferienwohnungen und Hotelzimmer, nicht jedoch des gemieteten Mobiliars (Mietsachschäden bis 250.000 €)!!
eingeschlossen - ohne Mehrbeitrag

 

Welche Leistungen sind NICHT versichert*?

 

Kein Versicherungsschutz besteht in der Reisekrankenversicherung für:

  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
  • Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen,
    deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
  • Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen hinausgehen sowie Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien deren Kostenaufwand 250 EUR pro Aufenthalt übersteigt;
  • Massagen- und Wellness-Behandlungen sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
  • Behandlungen von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
  • Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
  • Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlungen oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport;
  • Behandlungen geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport;
  • Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden einschließlich Krankenrücktransport.

 

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?

 

Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.

Zur Rückerstattung der Prämie ist es dann erforder­lich, den Originalversicherungsschein mit dem Ableh­nungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates einzureichen. Ein Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf der Gültigkeit der Police, also nach 12 Monaten, wenn die vollständige Kopie des Reisepasses des Gastes nach Ablauf der Police eingereicht wird.

 

Wie erfolgt der Vertragsabschluß?

 

Online:
Über unser Online-Formular können Sie die Reisekrankenversicherung für Ihren Gast sofort online abschließen. Nach Eingabe aller Daten können Sie den/die Versicherungsnachweis/- police sofort ausdrucken. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch noch eine Originalpolice zu.

 

Post oder Fax:
Den Antrag als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt an die angegebene Adresse senden oder faxen.

 

  Antrag als PDF-Datei

 

Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein auf Wunsch auch per Fax oder per Email. Der Beitrag wird dann einmalig von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte eingezogen.

 

Verhalten im Schadenfall?

 

Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung oder Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).

Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise?
(Reisekrankenversicherung/Reise-Notruf-Versicherung)
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die ELVIA Assistance-Notrufzentrale, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.

 

ELVIA Assistance-Notrufzentrale (24-Stunden Notrufzentrale!):
++49 (0) 89 6 24 24 570

 

Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:

  • Kopie des Ihnen vorliegenden Versicherungsscheines
  • Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Reisekrankenversicherung
  • Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen

 

Wichtig:
Auf allen Rechnungen muss der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten stehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist.
Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet werden; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
(Reisehaftpflicht-Versicherung)
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie die ELVIA.

Wichtig:
Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen.

Die Leistungerstattung erfolgt in Euro auf eine deutsche Bankverbindung.

Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:

 

Mondial Assistance International AG
Abteilung Leistung
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland

Telefon: ++49 (0) 89 6 24 24 460
Telefax: ++49 (0) 89 6 24 24 244

 

 

Rechtliche Informationen für den Verbraucher

 

* Rechtsverbindlich sind die Versicherungsbedingungen für ELVIA Visum-Reiseversicherung der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, München

Unsere Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in deutscher Sprache bereithalten.

 


 

Informationen zur Einladung und Verpflichtungserklärung

 

Einladung, Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung Ausländer, Krankenversicherung für ausländische Besucher


Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland vom Spezialisten für Auslandskrankenversicherungen

Produkte

für Ausländer in Deutschland

mawista-Student
Die Krankenversicherung für ausländische Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten in Deutschland.

mawista-Science
Die Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten, Gastwissenschaftler, und Praktikanten in Deutschland.

mawista-Visum
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste (Besucher), Geschäftsreisende, Touristen und Besuchergruppen in Deutschland bis zu 183 Tagen.

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Die Krankenversicherung für ausländische Aupairs in Deutschland.

mawista-Longstay
Die Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union für Aufenthalte bis zu 5 Jahre

Produkte

Für Deutsche im Ausland

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Die Krankenversicherung für deutsche Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz.

mawista-Science
Die Krankenversicherung für deutsche Stipendiaten, Gastwissenschaftler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz fürs Ausland.

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Die Krankenversicherung für deutsche Aupairs im Ausland.

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Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer, Langzeiturlauber bis zu 5 Jahre im Ausland

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Reisekrankenver–sicherung, Reise–rücktrittsversicherung (Jahres- und Einmalpolicen) vergleichen

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Die Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrages für Arbeitgeber, Verbände und andere Organisationen