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Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com
Team

Der Versicherer:

Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Deutschland

 

Au pair Versicherung

mawista Au-Pair: Die Auslandskrankenversicherung für ausländische Aupairs in Deutschland

 

Wer kann die Krankenversicherung abschliessen?

 

Die Au-Pair Versicherung ist geeignet für ausländische

  • Au-Pairs
  • Für ein häufig anschliessendes Studium in Deutschland haben wir ein spezielles Produkt "mawista Student".

 

Wichtiges in Kürze?

 

  • Höchstalter: 35 Jahre
  • Maximale Dauer: 12 Monate mit Verlängerung um weitere 12 Monate
  • Minimale Dauer: 1 Monat
  • Verlängerung vor Ablauf: auf Antrag möglich
    TIPP: Ein Antrag auf Verlängerung kann auch abgelehnt werden, deshalb besser langfristig abschliessen!
  • Zahlweise: monatlich
  • Kündigung: jederzeit zum Ende des Versicherungsmonates
  • Selbstbehalt ohne festen Selbstbehalt
  • Geltungsbereich: EU, Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island mit bis zu 4 Wochen auch im Heimatland des Au-Pairs.
    Weltweit ohne zeitliche Begrenzung bei Urlaubsreisen mit den Gasteltern.

 

Was kostet die Au-Pair Versicherung?

 

Versicherungsdauer Tarifstufe
mawista® Au-Pair
mit Haftpflicht- und Unfallversicherung
monatlich 35,- € Gesamtbeitrag
davon:
4,10 € Haftpflicht- und Unfallversicherung1)

 

1) Auf Antrag kann die Haftpflicht-/Unfallversicherung ausgeschlossen werden, Haftpflicht/Unfallversicherung inkl. der zur Zeit gültigen Versicherungssteuer

 

Welche Leistungen sind mit der Au-Pair Versicherung versichert*?

 

Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung Tarifstufe
mawista® Au-Pair
mit Haftpflicht- und Unfallversicherung
Ärztliche Behandlungen unbegrenzt
Arznei- und Verbandmittel unbegrenzt
unfallbedingte Hilsmittel
je Au-Pair Aufenthalt
ja, bis max. 250 €
Heilmittel
je Au-Pair Aufenthalt
ja, bis max. 250 €
schmerzstillende Zahnbehandlung
je Au-Pair Aufenthalt
ja, bis 500 € zu 100 %, über 500 € zu 75 % , max. Erstattung 1.000 €
Zahnersatz
je Au-Pair Aufenthalt
ja, 60 % des Rechungsbetrages, maximale Erstattung 1.000 €
Abrechnungssätze der Ärzte und Zahnärzte
Gebührenordnung GOÄ / GOZ
in Deutschland:
für praktische Leistung
für medizinisch technische Leistung
für Laborleistungen

außerhalb von Deutschland



2,3 fach
1,8 fach
1,15 fach

unbegrenzt
Schwangerschaftsuntersuchungen und - Behandlungen und Entbindung unbegrenzt, jedoch während der Schwangerschaft bis zu drei Screenings. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden nur bei medizinischer Indikation (Auffälligkeiten und Komplikationen) und nach vorheriger schriftlicher Leistungszusage erstattet.
Stationäre Heilbehandlung  
Krankenhausbehandlungen (einschließlich Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse inkl. allgemeinärztlicher Behandlung (nicht als Privatpatient!!)
Außerhalb Deutschland in vergleichbarem Umfang.
unbegrenzt
medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Behandlung unbegrenzt
Rehabilitationsmaßnahmen, als Anschlussheilbehandlung unbegrenzt
Sonstige Leistungen   
Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland ja, bis zu 15.000 €
Bestattungs- oder Überführungskosten ja, bis zu 10.000 €
Unfall- und Privathaftpflichtversicherung   
Unfallversicherung:
Invalidität: 40.000 €
Vollinvalidität: 140.000 €
Unfalltod: 10.000 €
Bergungskosten: 5.000 €
Kurkosten: 1.500 €
ja
Privathaftpflichtversicherung bis 1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden

Mietsachschäden bis 25.000 €

Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 25.000 € / Selbstbehalt 250 €!
ja
  

 

Welche Leistungen sind NICHT versichert*?

 

Nicht versichert sind bei der Au-Pair Versicherung z.B.:

  • für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt sind.
    Krankheiten einschließlich deren Folgen, die innerhalb von 12 Monaten vor Versicherungsbeginn, bereits diagnostiziert oder der versicherten Person bekannt waren. Dies gilt auch für Schwangerschaften, bei denen die Konzeption (Befruchtung) bereits vor Versicherungsbeginn lag. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste.
  • Behandlungen wegen geistiger und seelischer Störungen
  • jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen sowie Impfungen
  • Kosten für Bescheinigungen und Gutachten sowie Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft, die vor Beginn bestanden hat.

 

Wie erfolgt der Vertragsabschluß der Au Pair Versicherung?

 

Online:
Über unser Online-Formular können Sie die Krankenversicherung online abschließen.

Post oder Fax:
Den Antrag zur Krankenversicherung als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt an die Adresse senden oder faxen.

  Antrag Krankenversicherung Deutschland als PDF-Datei

Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein und Behandlungsscheine für den Arzt. Der Beitrag wird dann vom Konto monatlich abgebucht.

 

Was mache ich/wir mit Arztrechnungen oder Rezepten?

 

Arztrechnungen / Rezepte senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Vertagsnummer und der Bankverbindung in Deutschland an:
Leistungseinreichungs-Formular

 

Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Deutschland

 

Sollten das Au Pair, stationär behandelt werden, so rufen Sie bitte umgehend an

 

Telefon: ++49 (0)931 2795-250
Telefax: ++49 (0)931 2795-293

 

Rechtliche Informationen für den Verbraucher

 

* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Würzburger Versicherungs-AG.

Unsere Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in deutscher Sprache bereithalten.

 


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Die Krankenversicherung für ausländische Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten in Deutschland.

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Die Krankenversicherung für ausländische Gäste (Besucher), Geschäftsreisende, Touristen und Besuchergruppen in Deutschland bis zu 183 Tagen.

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Die Krankenversicherung für deutsche Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz.

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