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Auslandskrankenversicherung für Deutsche im Ausland
Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Kontakt
Vermittler:![]()
MAWISTA GmbH
Albstraße 26
73240 Wendlingen
Telefon: ++49 (0)7024 469510
Telefon: ++49 (0)7024 4695120
Email: info@mawista.com
Team
Der Versicherer
AGA International S.A.
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland
Für wen kann man den Vertrag abschliessen?
mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten.
Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der Verordnung(EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 und ist nicht auf € 30.000,- begrenzt.
Was muss ich unbedingt wissen?
Was kostet die Reisekrankenversicherung?
Tarif mawista visum
| Reisedauer | Einzelreisende je Person bis 64 Jahre |
Reisegruppen ab 10 Personen je Person bis 64 Jahre |
|---|---|---|
| bis 8 Tage | 13 € | 9 € |
| bis 15 Tage | 19 € | 16 € |
| bis 31 Tage | 34 € | 29 € |
| bis 45 Tage | 49 € | 42 € |
| bis 62 Tage | 67 € | 58 € |
| bis 92 Tage | 95 € | 86 € |
| bis 183 Tage | 199 € | 170 € |
Welche Leistungen sind bei der Reisekrankenversicherung versichert*?
| Reisekrankenversicherung | |
|---|---|
| Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlungen | |
| Ärztliche Behandlungen | 100%, ohne Selbstbehalt |
| Arznei- und Verbandmittel | 100%, ohne Selbstbehalt |
| Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls | 100%, ohne Selbstbehalt |
| Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien | 100 %, bis 250 € |
| Stationäre Heilbehandlung | |
| Krankenhausbehandlungen (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein- ärztlicher Behandlungen) nicht als Privatpatient!! |
100%, ohne Selbstbehalt |
| Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus zur stationären Behandlung | 100%, ohne Selbstbehalt |
| Sonstige Leistungen | |
| Bestattungs- oder Überführungskosten | bis 10.000 € |
| Rücktransport ins Heimatland | bis 10.000 € |
| Nachhaftung | bis zur Transportfähigkeit, max. jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung |
| Privathaftpflichtversicherung | |
|---|---|
| Privathaftpflichtversicherung: 1,0 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden. Eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Beschädigung gemieteter Ferienwohnungen und Hotelzimmer, nicht jedoch des gemieteten Mobiliars (Mietsachschäden bis 250.000 €)!! |
eingeschlossen - ohne Mehrbeitrag |
Welche Leistungen sind NICHT versichert*?
Kein Versicherungsschutz besteht in der Reisekrankenversicherung für:
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es dann erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates einzureichen. Ein Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf der Gültigkeit der Police, also nach 12 Monaten, wenn die vollständige Kopie des Reisepasses des Gastes nach Ablauf der Police eingereicht wird.
Wie erfolgt der Vertragsabschluß?
Online:
Über unseren Online-Antrag können Sie die Reisekrankenversicherung für Ihren Gast sofort online abschließen. Klicken Sie einfach auf den Button „Online-Antrag“ und füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Daten aus. Die Versicherungspolice werden Sie per E-Mail als pdf-Datei oder per Post erhalten.
Post oder Fax:
Den Antrag als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt an die angegebene Adresse senden oder faxen.
Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein auf Wunsch auch per Fax oder per Email. Der Beitrag wird dann einmalig von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte eingezogen.
Verhalten im Schadenfall?
Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung oder Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).
Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise?
(Reisekrankenversicherung/Reise-Notruf-Versicherung)
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die AGA International Assistance-Notrufzentrale, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.
Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:
Wichtig:
Auf allen Rechnungen muss der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten stehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist.
Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet werden; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
(Reisehaftpflicht-Versicherung)
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie die AGA International S.A., München.
Wichtig:
Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen.
Die Leistungerstattung erfolgt in Euro auf eine deutsche Bankverbindung.
Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:
Rechtliche Informationen für den Verbraucher
*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AGA International S.A., München.
Unsere Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in deutscher Sprache bereithalten.
Informationen zur Einladung und Verpflichtungserklärung
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