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Norddeutschland:  MAWISTA nord GmbH Kirchstraße 9 42103 Wuppertal Telefon: ++49 (0)202 47866920 Telefax: ++49 (0)202 47866929 Email: info.nord@mawista.com
Süddeutschland:  MAWISTA süd GmbH Robert-Bosch-Straße 7-9 73207 Plochingen Telefon: ++49 (0)7153 558990 Telefax: ++49 (0)7153 5589920 Email: info.sued@mawista.com Team
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Auslandskrankenversicherungfür Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre |
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Welche Leistungen sind versichert *? |
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| Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung |
Tarif Basic |
Tarif Profi |
| ärztliche Behandlungen beim Arzt |
Ja |
Ja |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel. |
Ja |
Ja |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen |
Ja |
Ja |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden |
Ja |
Ja |
| schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz |
Ja |
Ja |
| Stationäre Heilbehandlung |
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| stationäre Behandlungen im Krankenhaus |
Ja |
Ja |
| Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare, geeignete Krankenhaus |
Ja |
Ja |
| Sonstige Leistungen |
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| medizinisch sinnvoller Rücktransport |
Ja |
Ja |
| Überführungs-/Bestattungskosten |
Ja, bis zu 10.000,- EUR |
Ja, bis zu 10.000,- EUR |
| Schwangerschaft und Entbindung (Konzeption/Befruchtung), nach Vertragsbeginn |
Ja, nach einer Wartezeit von 8 Monaten für die Entbindung |
Ja, nach einer Wartezeit von 8 Monaten für die Entbindung |
| Zusatzleistungen Tarif Profi |
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| Hilfsmittlel (nicht unfallbedingt) |
NEIN |
Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten bis 2.000 EUR je Versicherungsjahr |
| Ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder |
NEIN |
Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten |
| Ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen |
NEIN |
Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten |
Zahnersatz:
in den ersten beiden Versicherungsjahren mit 80% des Rechnungsbetrages bis max. 1.000 EUR für beide Versicherungsjahre;
ab dem 3. Versicherungsjahr mit 80% des Rechnungsbetrages bis 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
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NEIN |
Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten |
| Selbstbehalt je Versicherungsfall |
25 EUR |
25 EUR |
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*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung der HANSEMERKUR Reiseversicherung AGF VB-KV 2008 (RKL)
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Welche Leistungen sind NICHT versichert*? |
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Nicht versichert sind z.B.:
- die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehenden und / oder bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind;
- die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
- die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten 1 Grades unternommen wurde;
- solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind;
- die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgt, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dient und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich zugesagt wurden;
- Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;
- ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat;
- Aufwendungen, die durch Behandlungsmethoden und Arzneimittel entstehen, die weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind. Hiervon ausgenommen sind Leistungen gemäß § 5 Ziffer 3 der AVB "VB-KV-2008" (RKL);
- Hilfsmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, sofern sie nicht allein infolge eines Unfalles erstmals notwendig werden und der direkten Behandlung der Unfallfolgen dienen; (Ausnahme: Tarif Profi, Wartezeit 6 Moante, bis zu 2.000 EUR je Versicherungsjahr)
- Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
- durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlungen oder Unterbringungen;
- Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen;
- Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlungen, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen;
- Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen;
- Immunisierungsmaßnahmen;
- Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane;
- Selbstmord, Selbstmordversuche und deren Folgen;
- Vorsorgeuntersuchungen; (Ausnahme: Tarif Profi, Wartezeit 6 Monate)
- Organspenden und deren Folgen.
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