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MAWISTA nord GmbH
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Der Versicherer
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Mondial Assistance International AG
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland
Was ist versichert?
Zum versicherten Gepäck zählen alle Sachen des persönlichen Bedarfs der versicherten Person im vereinbarten Geltungsbereich, einschließlich Geschenke.
Kurzinfo zu Student Gepäck*
Gepäckversicherung: Die Gepäckversicherung ersetzt im vereinbarten Geltungsbereich • den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Diebstahl oder Raub, bei Beschädigung oder Abhandenkommen durch Unfall eines Transportmittels bzw. durch ein Elementarereignis; • den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen; • je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme; • die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks; • oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung des Aufenthalts im vereinbarten Geltungsbereich mit max. EUR 150 pro Person, wenn aufgegebenes Gepäck nicht am selben Tag eintrifft. Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht für Schmuck und Kostbarkeiten, Brillen, Mobiltelefone u. a.. Kein Versicherungsschutz besteht für Schmuck und Kostbarkeiten im aufgegebenen Gepäck oder für das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen des Versicherungsfalles. Verhalten im Schadensfall Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und lassen sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten kommt eine Kürzung der Leistung/Verlust der Leistung in Betracht. Verlust des Versicherungsschutzes bei arglistigen unwahren Angaben aus Anlass des Schadenfalles. Selbstbehalt: EUR 25 pro Schadenfall Gepäckzusatzversicherung Ersetzt im vereinbarten Geltungsbereich den Zeitwert von Laptops bis zur Höhe von EUR 1.000 und ergänzt die Versicherungssumme der Gepäckversicherung für Video-, Film und Fotoapparate jeweils mit Zubehör mit einem Betrag von EUR 1.000. Selbstbehalt: EUR 50 pro Schadenfall *Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Elvia Reiseversicherungen, eine Marke der Mondial Assistance International AG.
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