Auslandskrankenversicherung

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Richtig versichert in Deutschland

Wie versichert man sich am besten, wenn man sich als Ausländer für einige Zeit in Deutschland aufhält? Diese Frage stellen sich viele Besucher der Bundesrepublik, die einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, da der Versicherungsschutz, den sie in ihrem Heimatland abgeschlossen haben, in Deutschland oft nicht ausreicht, was zu hohen Zuzahlungen im Krankheitsfall führen kann.

Daher gibt es mehrere Versicherungsgesellschaften, die Krankenversicherungen für ausländische Besucher anbieten. Diese Angebote sind gestaffelt nach Aufenthaltsdauer, Alter und Besuchszweck. Welche Versicherung sich für wen am besten eignet kann nur durch genaues Vergleichen ermittelt werden. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die Krankenversicherung für ausländische Besucher die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG) erfüllt, da nur dann ein entsprechender Schutz gewährleistet ist.

Die Krankenversicherungen für ausländische Besucher ist nicht nur für Besucher von Deutschland ideal, auch Besucher der Mitgliedsstaaten, die den Schengener-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, wie beispielsweise die meisten Anrainerstaaten Deutschlands. Das heißt, dass auch bei einer Reise durch mehrere Länder nicht für jedes Land extra eine Versicherung abgeschlossen werden muss.
Wer kann sich überhaupt versichern? Generell jeder, allerdings gibt es je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Altersobergrenzen, meist 75 bis 80 Jahre Lebensalter. Auch verändern sich die Prämien je nach Eintrittsalter; über 60 Jahre sind sie teilweise doppelt so hoch. Aber auch in diesem Fall lohnt es sich immer, die Angebote der verschiedenen Versicherungen einzuholen und zu vergleichen, denn die Prämien und auch die Leistungen variieren sehr stark.

Bereits bei Kurzreisen ab acht Tagen können die Krankenversicherungen für ausländische Besucher abgeschlossen werden; die maximale Versicherungsdauer beträgt je nach Gesellschaft bis zu 183 Tagen. Bei Aufenthalten die länger geplant sind, gibt es selbstverständlich auch verschiedene Möglichkeiten eine Krankenversicherung für ausländische Besucher abzuschließen; allerdings ist dann der Aufenthalt nicht mehr über das normale Touristenvisum möglich, sondern es muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.