Auslandskrankenversicherung

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Definiton Vorerkrankungen der AXA Krankenversicherung

§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht
(1) Keine Leistungspflicht besteht
a) für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise
erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand,
dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es
sei denn, dass die Reise wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten
ersten Grades unternommen wurde;

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