Auslandskrankenversicherung

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Definition „Überführung und Bestattung“ der HanseMerkur Reiseversicherung

Überführung Im Falle des Ablebens einer versicherten Person übernimmt der Versicherer die durch Überführung des Verstorbenen anden ständigen Wohnsitz entstehenden Kosten bis zu 10.000 €. Bestattung im Ausland Der Versicherer übernimmt die Kosten einer Bestattung bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, höchstens bis zu 10.000 €. Hierzu gehören nicht die Kosten für den Kauf einer Grabstelle, eines Grabsteines, die Ausrichtung von Trauerfeiern und dgl.

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