Auslandskrankenversicherung

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REISEKRANKENVERSICHERUNGEN, Definition „Überführung und Bestattung“ der DKV

Definition „Überführung und Bestattung“ der DKV Krankenversicherung

Todesfall im Ausland:
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR

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