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Auslandskrankenversicherung für Deutsche im Ausland
Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
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Der Versicherer

REISEKRANKENVERSICHERUNGEN, Definition „Überführung und Bestattung“ der DKV
Definition „Überführung und Bestattung“ der DKV Krankenversicherung
Todesfall im Ausland:
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR
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