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Auslandskrankenversicherung für Deutsche im Ausland
Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
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Der Versicherer

Definition „Überführung und Bestattung“ der AXA Krankenversicherung
(4) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif. Ist Ersatz von Rücktransport- oder Überführungskosten vorgesehen, gilt Folgendes:
b) Überführungskosten sind die beim Tode einer versicherten Person während der Reise entstandenen unmittelbaren Kosten einer Überführung an den bei Beginn des Versiche rungs vertrages vorhandenen Wohnsitz. Anstelle von Überführungs kosten können Bestattungskosten im Ausland bis zu der im Tarif für Überführungskosten genannten Höhe übernommen werden.
Überführungs- und Bestattungskosten sind nicht erstattungsfähig, wenn die Behandlungskosten für die/den zum Tode führende(n) Erkrankung/Unfall nicht erstattungs fähig gewesen sind oder gewesen wären.
Tarif:
III. Darüber hinaus erstatten wir für:
Überführung aus Europa bis 5.000,– Euro;
aus dem übrigen Ausland bis 10.000,– Euro:
Alle Überführungen müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden.
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