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Auslandskrankenversicherung für Deutsche im Ausland
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Der Versicherer

Definition „Altessprung“ der HanseMerkur Reiseversicherung AG
a) Sofern sich die Beitragsklasse einer versicherten Person aufgrund des neu erreichten Lebensalters ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Beitragsklasse bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. b) Sofern in der Familienversicherung versicherte Kinder das 21. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt die Umstellung der versicherten Person in die Beitragsklasse I, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung des Versicherers bedarf. c) Sofern die Voraussetzungen der Familienversicherung entfallen, erfolgt die Umstellung der versicherten Personen in Einzelversicherungen nach Beitragsklassen, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung des Versicherers bedarf. d) Bei Änderung der Beitragsklasse und bei Umwandlung einer Familienversicherung in Einzelversicherungen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
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