Auslandskrankenversicherung

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Definition Überführung und Bestattung der Barmenia Krankenversicherung

Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden die Kosten der Überführung (Transportkosten) des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.

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