Auslandskrankenversicherung

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Definition „Überführung und Bestattung“ der AXA Krankenversicherung

Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif. Ist Ersatz von Rücktransport- oder Überführungskosten vorgesehen, gilt folgendes:
Überführungskosten sind die beim Tode einer versicherten Person während der Reise entstandenen unmittelbaren Kosten einer Überführung an den bei Beginn des Versicherungsvertrages vorhandenen Wohnsitz. Anstelle von Überführungskosten können Bestattungskosten im Ausland bis zu der im Tarif für Überführungskosten genannten Höhe übernommen werden. Überführungs- und Bestattungskosten sind nicht erstattungsfähig, wenn die Behandlungskosten für die/den zum Tode führende(n) Erkrankung/Unfall nicht erstattungsfähig gewesen sind oder gewesen wären.
II. Darüber hinaus erstattet der Versicherer für Überführung aus Europa bis 5.000 Euro
aus dem übrigen Ausland bis 10.000 Euro.
Alle Rücktransporte und Überführungen müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Als erstattungsfähig gelten nur die Kosten von Rücktransporten, die medizinisch notwendig sind und ärztlich angeordnet wurden, und für die der Versicherer vor dem Rücktransport eine Leistungszusage erteilt hat.

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