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Auslandskrankenversicherung für Deutsche im Ausland
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Der Versicherer

Reisekrankenversicherung Definition „Rücktransport“ der AXA Krankenversicherung
Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif. Ist Ersatz von Rücktransport- oder Überführungskosten vorgesehen, gilt folgendes:
Der Rücktransport eines Erkrankten muß medizinisch notwendig, ärztlich angeordnet und grundsätzlich an den bei Beginn des Versicherungsvertrages vorhandenen Wohnsitz oder das diesem Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus erfolgen.
II. Darüber hinaus erstattet der Versicherer für Rücktransport aus Europa bis 5.000 Euro aus dem übrigen Ausland bis 10.000 Euro.
Alle Rücktransporte und Überführungen müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden. Als erstattungsfähig gelten nur die Kosten von Rücktransporten, die medizinisch notwendig sind und ärztlich angeordnet wurden, und für die der Versicherer vor dem Rücktransport eine Leistungszusage erteilt hat
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