Auslandskrankenversicherung

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Definition Einreichungsfristen der AXA Krankenversicherung

Der Versicherungsnehmer oder die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person (vgl. § 6 Abs. 5) hat sämtliche Belege spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Reise einzureichen,- jede Krankenhausbehandlung ist binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.

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